BAUHERREN INFOS
Beim Vergleich der üblichen Energiearten kommt der ZVSHK zum Ergebnis, dass eine…
Wissenswertes Bauherren
Als Bauherr haben Sie viel um die Ohren. Damit Sie in puncto Hausanschlüsse nicht den Überblick verlieren und spätere Probleme vermeiden, bitte wir Sie, sich wenige Minuten Zeit zu nehmen, um die nachstehenden Hinweise zu lesen:
Wichtige Hinweise zu Ihrem Hausanschluss finden Sie hier.
Wenn Sie über die Bauzeit ein Standrohr benötigen, so klicken Sie hier.
Netzanschluss Gas und Wasser
Erdgas
Eine Wärmeversorgung über Erdgas steht auf Platz 1 bei der Wahl des Energieträgers. Ob Sie eine moderne Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solarthermieanlage bevorzugen oder über ein BHKW eigenen Strom produzieren möchten, die Möglichkeiten der Heiztechnik sind vielfältig und bieten jedem das, was er benötigt. Die Entwicklung der Erdgastechnik hält mit den steigenden Anforderungen an die Einsparung von Primärenergie Schritt und verbindet dies mit vielen Vorteilen:
- Keine Beschaffungslogistik: Sie müssen sich um nichts kümmern, das Gas kommt von alleine
- Platzersparnis: keine Vorhaltung von Brennstoffen wie z.B. beim Öltank oder Pelletsbunker
- Geringer Platzbedarf für den Heizkessel
- Umweltschonend, da geringe Emissionswerte
- Geringe Investitionskosten
- Geringe Energiekosten
Wasser
Regenwassernutzung zur Verwendung im Haushalt (z.B. Toiletten, Waschmaschine) ist nach § 13 (3) TrinkwV 2001 formlos gegenüber der Stadt Memmingen anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht auch für bereits in Betrieb befindliche Anlagen. Die Stillegung o.g. Anlagen ist ebenfalls anzeigepflichtig.
Weitere Informationen für den Bauherren
Wir brauchen Ihre Mithilfe
Damit wir Ihr Haus möglichst kurzfristig an unsere Versorgungsleitungen anbinden können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen/Angaben:
- amtlicher Lageplan Ihres Objektes im Maßstab 1:1000
- komplette Bauzeichnung vom Keller bis zum Dach inklusive Ansichten und Schnitte
- Art und Nutzung des Gebäudes
- Wasserbedarf
- Gas-/Wasser-Hausanschlussanträge formlos
- Name/Anschrift des Rechnungsempfängers
Planauskunft
Um Schäden zu vermeiden, müssen Sie vor Beginn von Tiefbauarbeiten Einsicht in die Bestandspläne aller Spartenträger nehmen. Was Auskünfte zur Lage von Gas- und Wasserleitungen betrifft, so sind Sie hier genau richtig. Planauskünfte erteilen wir auf Anfrage per Fax oder E-Mail, oder Sie kommen einfach bei uns vorbei.
Ihre Ansprechpartner
Beate Hebda
Tel. 8556-158
E-Mail hebdastadtwerke-memmingen.de
Das Merkblatt Leitungsschutzanweisung finden Sie hier zum Download
Weitere Ansprechpartner finden Sie hier.
Installateurverzeichnis
Achtung Bauherren:
Arbeiten an Gas- und Wasserinstallationen dürfen nur von einem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen vorgenommen werden!
Entsprechend den Vorgaben aus der Niederdruckanschlussverordnung NDAV und der AVBWasserV hat der Netzbetreiber (NB) dieses Installateurverzeichnis zu führen. Der dem Verzeichnis zu Grunde liegende Vertrag enthält die gegenseitigen Rechte und Pflichten des NB und des Installationsunternehmens (IU) bei der Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasseranlagen der Kunden (Ausführung von Installationsarbeiten) durch das IU im Netzgebiet des NB. Der Inhaber des IU oder ein fest angestellter verantwortlicher und weisungsberechtigter Fachmann muss die Fertigkeiten, praktischen und theoretischen Fachkenntnisse sowie Erfahrungen besitzen, die für eine fachgerechte, den anerkannten Regeln der Technik und den Erfordernissen der Sicherheit und Hygiene entsprechende Ausführung aller Installationsarbeiten notwendig sind (fachliche Befähigung). Er muss zuverlässig sein.
Die Eintragung hat eine Gültigkeit von drei Jahren und wird dann bei weiterhin bestehenden Voraussetzungen verlängert. Die Voraussetzungen wurden von den Landesinstallateurausschüssen Bayern und Baden- Württemberg einheitlich festgehalten und stehen hier zur Verfügung.
Bei Fragen zur Eintragung wenden Sie sich bitte an Frau Roth unter 08331 / 8556-122.
Sicherheitscheck nach TRGI / Hausschau
Die Technische Regel für Gasinstallationen „TRGI“ sieht vor, dass der Betreiber einer Gasinstallation jährlich eine sogenannte Hausschau vorzunehmen hat. Diese kann vom Betreiber selbst vorgenommen werden. Das Ergebnis sollte dokumentiert werden. Eine Checkliste finden Sie hier.
Darüber hinaus ist die Gasinstallation alle zwölf Jahre einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Hierzu ist ein eingetragener Installationsbetrieb zu beauftragen. Das aktuelle Installateurverzeichnis finden Sie hier.
Legionellenuntersuchung
Betreiber einer Hausinstallation, die Wasser an mehrere Wohneinheiten abgeben und eine zentrale Warmwasserbereitung unterhalten, sind nach der geltenden Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 angehalten, die Warmwasserinstallation alle drei Jahre auf Legionellen hin untersuchen zu lassen. Legionellen können sich in Warmwassersystemen vermehren und über Aerosole den Weg in die menschliche Lunge finden. Der Krankheitsverlauf ist ähnlich einer Lungenentzündung und kann bei geschwächten, älteren oder immunschwachen Personen schwerwiegende Folgen haben.
Zur Probenahme beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen auch als Dienstleister mit zertifizierten Probenehmern und einem akkreditierten Trinkwasserlabor zur Verfügung.
Regenwassernutzung
VORGEHENSWEISE BEI DER BEANTRAGUNG EINER REGENWASSERNUTZUNG FÜR HÄUSLICHE ZWECKE
Die Nutzung von Regenwasser für Zwecke im Haushalt ist in der Region Memmingen weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Trotzdem hat jeder Kunde die Möglichkeit, eine Beschränkung der Benutzungspflicht gemäß § 7 der Wasserabgabesatzung (WAS) zu beantragen. Bei bereits bestehenden Regenwassernutzungsanlagen, welche nicht angemeldet sind, ist im Interesse des Gesundheitsschutzes eine nachträgliche Beantragung zu fordern.
Für den Antrag auf Beschränkung der Benutzungspflicht ist das entsprechende Formular zu verwenden. Ein Antrag ist jedoch nur möglich, wenn von der Regenwassernutzungsanlage keine Beeinträchtigung des Trinkwassers im Leitungsnetz der Stadtwerke Memmingen zu erwarten ist. Dies wird von einem Mitarbeiter der Stadtwerke Memmingen anlässlich der Inbetriebnahme der Hausinstallation oder bei Antragstellung durch den Kunden geprüft.
Nach Beantragung und abschließender Genehmigung durch den Werksenat erhält der Kunde einen entsprechenden Bescheid. Gleichzeitig werden Kopien des Antrages an das Stadtsteueramt zum Zwecke der Abwassergebührenrechnung und an das Gesundheitsamt der Stadt Memmingen übermittelt.
Was Sie sonst beachten müssen:
Eine Regenwassernutzung, welche ausschließlich zur privaten Gartenbewässerung dient, ist nicht anzeigepflichtig und genehmigungsfrei.
Bei einer Nutzung von Regenwasser im Haushalt besteht auch für bereits in Betrieb befindliche Anlagen eine Anzeigepflicht. Auch die Stilllegung einer Anlage ist anzeigepflichtig.
Für im Haushalt verwendetes Regenwasser ist – wie auch für Trinkwasser – eine Abwassergebühr zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer Pauschalgebühr von 12,50 Kubikmeter pro Jahr und Bewohner oder einer genauen Abrechnung durch den Einbau von zwei zusätzlichen gebührenpflichtigen Wasserzählern zu wählen.
Regenwasser- und Trinkwasserinstallation sind strikt voneinander zu trennen.
Sichtbare Regenwasserleitungen sind mit der Aufschrift "Kein Trinkwasser" zu kennzeichnen. Gleiches gilt für Regenwasserzapfhähne. Sie sind außerdem gegen versehentliches Benutzen durch Kleinkinder zu sichern, z.B. mit einem abnehmbaren Knebel.
Die Nachspeisung der Regenwasserzisterne aus dem Trinkwassernetz muss über die Absicherung "Freier Auslauf" erfolgen und höher als die Kanalrückstauebene montiert sein.
Das Antragsformular ist bei den Stadtwerken erhältlich oder hier abrufbar.